Huftechnik-Heine
 
alternativer Hufschutz und mehr...

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendbarkeit der AGB

1.1 Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Hufbearbeitung O. Heine und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im

Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.


2. Geltungsbereich

2.1 Mit der Annahme eines Behandlungsangebotes von Hufbearbeitung O. Heine akzeptiert der Tierhalter die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB).

2.2 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot von Hufbearbeitung O. Heine annimmt und sich zum

Zweck einer Beratung, Untersuchung und Behandlung/ Bearbeitung an O. Heine wendet.


3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

3.1 Hufbearbeitung O. Heine erbringt seine Dienstleistungen gegenüber dem Tierhalter und zu behandelndem Tier in der Form, dass

er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Beratung, Untersuchung, Behandlung/ Bearbeitung anwendet.


4. Termine

4.1 Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese von, Hufbearbeitung O. Heine, schriftlich, per Whats App oder per E-Mail

bestätigt wurden.

4.2 Für nicht abgesagte Termine oder nicht wahrgenommene Termine von Seiten des Tierhalters entsteht Hufbearbeitung O.

Heine eine Ausfallgebühr in Höhe der in der Preisgestaltung festgelegen Beträge.


5. Behandlungsgebühren / Bezahlung

5.1 Die Behandlungs-, Beratungs- Bearbeitungsentgelte werden im Vorfeld bei der Terminvereinbarung mit dem Kunden

abgesprochen und mitgeteilt oder können der Internetseite entnommen werden.

5.2 Die Abrechnung der Leistung erfolgt unmittelbar vor Ort im Anschluss an jede Behandlung, Beratung, Bearbeitung in bar gegen

Quittung oder bargeldlos via Kartenterminal oder PayPal. Eine Zahlung auf Rechnung erfolgt ausschließlich nur nach Absprache; die

Rechnung ist sofort fällig.


6. Haftung

Der Tierbesitzer wird auf den zwingenden Abschluss einer Haftpflichtversicherung hingewiesen.  Der Tierhalter haftet für etwaige

Schäden an Hufbearbeiter O.Heine, Hilfspersonal von Hufbearbeitung O. Heine, Praxis-, und Ein-Ausrüstung die durch das Tier

verursacht werden in voller Höhe unmittelbar.


7.1 Mitwirkungspflicht des Tierbesitzers

Die Tierbesitzer sind nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet. Sollte sich während einer Behandlung herausstellen, dass das

erforderliche Vertrauensverhältnis nicht gegeben zu sein scheint, können beide Parteien die Behandlung beenden. Dieses kann auch

bedeuten, das Hufbearbeitung O. Heine die Behandlung, Beratung, Bearbeitung einseitig beendenden. Für bis dahin nicht erteilte

erforderliche Auskünfte zu Behandlungen, Vorerkrankungen und Anamnesen sowie bereits erstellte Diagnosen, haftet für die aus

dieser Pflichtverletzung entstandenen Schäden am Tier, der Tierbesitzer oder seine beauftragte mitwirkende Person.

Sollte das Tier einen materiellen Wert über 50.000.- € haben, ist der Tierbesitzer ebenfalls verpflichtet Hufbearbeitung O. Heine zu

informieren.

Diese notwendige Information dient der evtl. Anpassung der Versicherungsleistung bezogen auf die Berufshaftpflichtversicherung von

Hufbearbeitung O. Heine. Eine Berufshaftpflicht liegt grundsätzlich vor.


8. Datenschutz

Siehe Datenschutz (LINK)"DATENSCHUTZ") Ferner erhält jeder Kunde vor Behandlung des Tieres eine Datenschutzerklärung zur

Ansicht und hat diese an entsprechender Stelle, schriftlich zur Kenntnis zu nehmen. Eine Behandlung wird ohne Unterschrift

abgelehnt.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand.

9.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht in Hildesheim


10. Salvatorische Klausel

10.1 Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein,

bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.


Gültig ab 01.01.2023.